Sonntag, 12. Februar 2012
Ärzte Zeitung online, 01.09.2010

Kabinett: Flugsteuer für 2011 gilt ab sofort

BERLIN (dpa). Die umstrittene Luftverkehrsabgabe für Starts von deutschen Flughäfen gilt ab sofort für Reisen von 2011 an. Wer von diesem Mittwoch an ein Ticket für Flüge ab Januar nächsten Jahres bucht, unterliegt bereits der Flugticket-Steuer. Das geht aus dem Gesetzentwurf hervor, den das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen hat.

Damit soll verhindert werden, dass sich Passagiere bereits jetzt im großen Stil mit Tickets für 2011 und die Folgejahre eindecken.

Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sagte in Berlin, damit sollen Vorzieh- und Umgehungseffekte vermieden werden. Konkret heißt es: "Um Vorzieheffekte zu vermeiden, findet die Steuer auf Rechtsvorgänge (wie Ticketkauf, Buchung einer Pauschalreise) ab dem Tag des heutigen Kabinettbeschlusses Anwendung, soweit diese zu Abflügen ab dem 1. Januar berechtigen."

Geplant ist ab 2011 eine dreistufige entfernungsabhängige Steuer. Für Inlandsflüge und Kurzstreckenrouten in Europa werden 8 Euro je Passagier fällig. Für Mittelstrecken liegt der Satz bei 25 Euro, für Langstreckenflüge bei 45 Euro. Kinder unter zwei Jahren ohne eigenen Sitzplatz sind ausgenommen.

Greifen soll die Steuer, die jährlich eine Milliarde Euro einbringen soll, für Flüge ab 1. Januar 2011. Bis 30. Juni 2012 soll die Regierung dem Bundestag über die Auswirkungen auf die Branche und die Einnahmeentwicklung berichten.

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