Koalitionsparteien einigen sich auf Steuervereinfachung
BERLIN (reh). Der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und FDP hat sich am 9. Dezember auf ein Paket steuervereinfachender Maßnahmen geeinigt. Wie das Bundesministerium der Finanzen (BMF) meldet, würden die Steuerzahler um insgesamt 590 Millionen Euro entlastet. Außerdem würde der Erklärungs-, Prüfungs- und Verwaltungsaufwand deutlich reduziert.
Unter anderem soll bei der Gewährung von Kindergeld und Freibeträgen auf die Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern verzichtet werden. Für Praxismitarbeiter und angestellte Ärzte dürfte interessant sein, dass der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von derzeit 920 Euro auf 1000 Euro angehoben werden soll - und hierfür sind keine Einzelnachweise zu erbringen.
Die Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte soll zudem "auf wesentliche und aufwändige Fälle" beschränkt werden. Hier sei eine Bagatellgrenze in Höhe von 10.000 Euro gemessen an der Höhe des Gegenstandswerts vorgesehen, erklärt das BMF. Und: Betriebsprüfungen sollen künftig zeitnaher erfolgen und es soll hier ein bundeseinheitlicher Standard formuliert werden.