Bis zu 100.000 Euro sind bei Europas Banken sicher

Um die Sicherheit ihres Tages- und Festgelds müssen sich Anleger immer weniger Sorgen machen. Mittlerweile sind bis zu 100.000 Euro bei europäischen Banken sicher.

Von Antonia von Alten Veröffentlicht:

FRANKFURT/MAIN. Tagesgeld und Festgeld waren für viele Anleger früher ein sicherer Hort. Doch seit den Bankpleiten von Kaupthing und Lehmann treibt viele Sparer die Angst vor einer Bankinsolvenz um.

Doch die Rettungsringe für Anleger sind in den letzten Jahren immer besser geworden. So sicherte die gesetzliche Einlagensicherung bis Juli 2009 lediglich 20.000 Euro pro Sparer ab - bei einer Eigenbeteiligung von 10 Prozent.

Seit Juli 2009 wurde der Schutzschirm auf 50.000 Euro ausgeweitet - jetzt ohne Eigenbeteiligung. Und seit dem 1. Januar 2011 ist die Sicherungsgrenze nun sogar auf 100.000 Euro gestiegen. Diese gesetzlich vorgeschriebene Einlagensicherung gilt für alle Bankinstitute innerhalb der EU.

Garantiert werden sämtliche Sicht-, Termin- und Spareinlagen von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen. Darunter fällt Geld, das beispielsweise Ärzte auf Giro-, Tages- und Festgeldkonten sowie Sparbüchern angelegt haben oder in Sparbriefen gebunden haben.

Zusätzlich zu dieser gesetzlichen Einlagensicherung wirken die meisten deutschen Banken und Sparkassen freiwillig in verschiedenen Einlagensicherungsfonds mit. Der Schutz dieser Fonds beginnt dort, wo die gesetzliche Sicherung aufhört.

Bundesverband Deutscher Banken (BDB): Über den Einlagensicherungsfonds des BDB sind Guthaben jedes Kunden bis zur Höhe von 30 Prozent des maßgeblich haftenden Eigenkapitals der Bank zum Zeitpunkt des letzten veröffentlichten Jahresabschlusses gesichert. De facto sind so selbst bei kleinsten Banken Summen jenseits von einer Million Euro sicher (www.bankenverband.de).

Sparkassen-Finanzgruppe: Die Einlagen, über die Sparer bei einer Sparkasse, einer Landesbank oder einer der Landesbausparkassen verfügen, sind in vollem Umfang in unbegrenzter Höhe gesichert (www.dsgv.de).

Volks und Raiffeisenbanken: Wie auch bei den Sparkassen sind bei den genossenschaftlichen Instituten - wie auch bei apoBank - Sparguthaben in unbegrenzter Höhe abgesichert. Die Genossen haben nach eigenen Angaben das weltweit älteste privat finanzierte Sicherungssystem für Banken.

Private Bausparkassen: Durch verschiedene Sicherungseinrichtungen sind die Bauspareinlagen privater Kunden einschließlich Zinsen in unbegrenzter Höhe sowie die sonstigen Einlagen privater Kunden (z.B. Festgelder) je nach Anbieter von 250.000 Euro bis in unbegrenzte Höhe geschützt (www.bausparkassen.de).

Auf die freiwilligen Sicherungen besteht allerdings kein Rechtsanspruch. Der besteht nur auf die staatliche Sicherung. So lange es nur um die Schieflage einzelner Banken geht, sollte dieser Unterschied aber keine Bedeutung haben.

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