Versicherungsbeiträge auch für Auslandsrenten
BERLIN (dpa). In Deutschland müssen künftig auch für Renten aus dem Ausland Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Die Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie hat der Bundestag einstimmig verabschiedet.
Die Regel trifft Grenzgänger, die in Deutschland leben, aber jahrelang im benachbarten Ausland gearbeitet haben. Wie viel Geld die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung dadurch zusätzlich erhält, ist unklar. Im Gesetzentwurf ist lediglich von "geringfügigen Mehreinnahmen" die Rede.