TIPP DES TAGES

Praxislager im Keller senkt die Steuerlast

Veröffentlicht:

Ärzte können betrieblich genutzte Teile der eigenen Wohnung von der Steuer absetzen. Werden etwa auf Dachböden oder in Kellerräumen Praxisutensilien oder auch Patientenakten gelagert, dann handelt es sich um betrieblich genutzte Flächen, erklärt Steuerberater Benjamin Feindt von DanMed.

Und damit ließen sich die Kosten für die Räumlichkeiten steuerlich als Betriebsausgaben geltend machen. Aber: Einrichtung und Ausstattung der Räume müssten deutlich für den Zweck, für den die Räume bei der Steuerklärung angesetzt werden, geeignet sein. Ein häusliches Arbeitszimmer können Ärzte hingegen nur geltend machen, wenn die Praxis keinen Platz für Bürotätigkeiten bietet.

Mehr zum Thema

apoBank-Analyse

Frauen haben bei Praxisgründungen die Nase vorn

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Rechtzeitig eingefädelt: Die dreiseitigen Verhandlungen zwischen Kliniken, Vertragsärzten und Krankenkassen über ambulantisierbare Operationen sind fristgerecht vor April abgeschlossen worden.

© K-H Krauskopf, Wuppertal

Ambulantisierung

90 zusätzliche OPS-Codes für Hybrid-DRG vereinbart

Führen den BVKJ: Tilo Radau (l.), Hauptgeschäftsführer, und Präsident Michael Hubmann im Berliner Büro des Verbands.

© Marco Urban für die Ärzte Zeitung

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“