"Düsseldorfer Tabelle" bleibt 2012 unverändert

DÜSSELDORF (dpa/reh). Beim Unterhalt für Trennungskinder gibt es im nächsten Jahr keine Änderungen. Für das Jahr 2012 werde keine neue "Düsseldorfer Tabelle" herausgegeben, teilte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf mit.

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"Weder gesetzliche noch steuerliche Änderungen erfordern eine Anpassung", erklärte das OLG. Daher gelten die für 2011 festgesetzten Unterhaltsbeträge und Selbstbehaltssätze fort.

Das OLG regelt in der "Düsseldorfer Tabelle" bundesweit Unterhaltsansprüche für Trennungskinder, für Ex-Partner und in finanzielle Nöte geratene Eltern. Zuletzt wurden die Unterhaltszahlungen für Kinder 2010 - und damit für das Jahr 2011 - um im Schnitt 13 Prozent erhöht.

Demnach hat ein unterhaltspflichtiger Elternteil für sein Kind, bis es fünf Jahre alt ist, bei einem Monatsnettoeinkommen bis 1500 Euro monatlich 317 Euro, bei einem Monatsnettoeinkommen von 2031 bis 2700 Euro jeden Monat 365 Euro und bei einem Monatsnettoeinkommen von 3901 bis 4300 Euro monatlich 457 Euro zu zahlen.

Für Kinder zwischen dem 12. und 17. Lebensjahr liegt der Pflichtunterhalt hingegen bei einem Nettomonatseinkommen von 3901 bis 4300 Euro bei 703 Euro und bei einem Nettomonatseinkommen von 3101 bis 3500 Euro bei 546 Euro.

Der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf eines Studierenden, der nicht bei seinen Eltern wohnt, wurde damals von 640 auf 670 Euro erhöht.

www.olg-duesseldorf.nrw.de

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