Vereinfachte Berechnung des Elterngelds

BERLIN (dpa). Berechnung und Auszahlung des Elterngeldes sollen vereinfacht und damit beschleunigt werden. Dieses Ziel verfolgt ein Gesetz, das der Bundestag am Donnerstagabend verabschiedet hat.

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Mit der Neuregelung, die auf eine Anregung des Bundesrates zurückgeht, werden die Einkünfte von Selbstständigen, wie Ärzten, durch Pauschalberechnungen und Schätzungen ermittelt.

Das Elterngeld, das bei maximal 67 Prozent des bisherigen Einkommens liegt, berechnet sich anhand des durchschnittlichen Netto-Monatsgehaltes der vergangenen zwölf Monate.

Da die Ermittlung dieser Zahlen bei Selbstständigen aber mitunter sehr aufwändig ist, wurde die Berechnung jetzt vereinfacht.

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