Ärzte Zeitung, 21.07.2012
Nach einem nun veröffentlichten Urteil gehen die während der Bauzeit angefallenen Zinsen steuerlich nicht verloren, wenn sich der Eigentümer entgegen ursprünglicher Pläne kurzfristig für eine Vermietung entscheidet.
Die Zinsen werden dann in die Herstellungskosten eingerechnet und fließen so in die Abschreibung ein.