Arbeitszimmer für Zwei
Kein doppelter Werbungskostenabzug
STUTTGART (mwo). Ärzte, die sich ihr häusliches Arbeitszimmer mit dem Ehepartner teilen, können die Kosten nicht gesondert geltend machen.
Veröffentlicht:Denn die gesetzliche Werbungskosten-Obergrenze von 1250 Euro gilt jeweils für das Zimmer, nicht für die Personen, heißt es in einem jetzt schriftlich veröffentlichten Urteil des Finanzgerichts (FG) Baden-Württemberg in Stuttgart.
Az.: 3 K 447/12