Kommentar zu Prozessfinanzierern
Eine Chance, zu klagen
In der Werbung scheint die Welt noch in Ordnung. So rühmt sich etwa der Rechtsschutzversicherer Advocard seit den Werbespots mit dem damaligen TV-Rechtsbeistand Manfred Krug in den 80er Jahren immer noch, "Anwalts Liebling" zu sein und dem Kunden bei allen erdenklichen Streitigkeiten Deckung zu gewähren.
Doch die Realität sieht oft anders aus. In vielen Rechtsbereichen, zum Beispiel bei Erbrechtsstreitigkeiten, verweigern die Anbieter die Kostenübernahme.
Als Reaktion auf die Klagewelle enttäuschter Telekom-Anleger 2002 haben viele Versicherer die Ausschlüsse stark erweitert, so dass auch Auseinandersetzungen um Kapitalanlageprodukte bei neuen Policen oft nicht mehr zum Leistungsspektrum gehören.
Prozessfinanzierer können hier eine Option sein. Ist die Erfolgsaussicht einer Klage hoch und der Gegner zahlungskräftig, übernehmen sie gegen eine Erfolgsbeteiligung die Prozesskosten.
Doch niemand sollte im Vertrauen auf die Prozessfinanzierung seine Rechtsschutz-Police kündigen. Die Spezialunternehmen finanzieren nur Klagen, helfen aber nicht, wenn der Kunde verklagt wird.
Sie prüfen die Fälle akribisch - und lehnen ab, wenn sie nicht ins Konzept passen. Bei kleineren Streitigkeiten sind Ärzte beim Rechtsschutzversicherer besser aufgehoben.
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