Kostenlose Therapie

Das mag der Fiskus gar nicht

Ärzte, die für ihre Patienten Leistungen umsonst erbringen, weil sie nicht Teil des GKV-Katalogs sind, müssen aufpassen: Mit diesem Vorgehen verstoßen sie nicht nur gegen die Abrechnungsregeln. Sie können auch Ärger mit dem Fiskus bekommen.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Keine GKV-Leistung? Dann müssen Ärzte Patienten Injektionen privat in Rechnung stellen - sonst macht der Fiskus Stress.

Keine GKV-Leistung? Dann müssen Ärzte Patienten Injektionen privat in Rechnung stellen - sonst macht der Fiskus Stress.

© DIA / fotolia.com

KÖLN. Ljudmila Bohr aus dem westfälischen Beckum ist Allgemeinmedizinerin mit der Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren. Sie hat gute Erfahrungen mit einem Komplex-Homöopathikum bei der Neuraltherapie gemacht.

Die Leistung wird - mit ganz wenigen Ausnahmen - von den gesetzlichen Kassen aber nicht erstattet. Da Bohr die Gabe des Homöopathikums in manchen Fällen jedoch nach wie vor für die beste Therapie hält, etwa wenn Jugendliche akute Schmerzen haben, spritzt sie es den Patienten weiter.

Die Leistung stellt sie nicht in Rechnung. "Ich verlange in einer solchen Situation von meinen Patienten kein Geld." Schließlich gehe es nicht um hohe Summen, betont die Ärztin. Viele ihrer Patienten hätten zudem nicht die finanziellen Mittel, um die Behandlung selbst zu bezahlen.

Da sie von den Vorteilen des homöopathischen Mittels überzeugt ist, will sie es den Patienten nicht vorenthalten.

"Es ist mir peinlich, zu meinen Patienten zu sagen: Bitte bezahl mich dafür." Ungeheuerlich findet es Bohr deshalb, dass das Finanzamt ihr unterstellt, die Leistungen sehr wohl abgerechnet, aber die Einnahmen nicht versteuert zu haben.

Bei einer Betriebsprüfung hatten die Finanzbeamten festgestellt, dass die Hausärztin 100 Ampullen des Komplex-Homöopathikums im Jahr 2009 gekauft hatte und im Jahr darauf 200 Ampullen.

Nicht immer nur ans Geld denken

"Sie haben mir vorgeworfen, dass ich das Geld für die Behandlung in die eigene Tasche gesteckt habe", berichtet sie. Ihrer Beteuerung, das Mittel kostenlos abgegeben zu haben, glaubte man nicht.

Das ist nach Einschätzung des Kölner Medizinrechtlers Uwe Hohmann nicht verwunderlich. "Die Steuerprüfer sehen die Kaufbelege über den Einkauf der Mittel, aber keine Abrechnung über die Verordnung."

Da sie wissen, dass Ärzte von Einzelfällen abgesehen ihre Leistungen über den EBM oder die GOÄ abrechnen müssen, wurden sie stutzig.

Für die Ärztin gibt es laut Hohmann nur eine Lösung: Sie muss den Patienten sowohl das Komplex-Homöopathikum als auch die Injektion in Rechnung stellen. Das findet Allgemeinärztin Bohr mehr als unbefriedigend.

"Ich habe schließlich den hippokratischen Eid geleistet und kann nicht immer ans Geld denken". Die Problematik sieht sie als weiteren Beleg dafür, dass die Hausärzte in ihrem Einsatz für die Patienten viel zu wenig Unterstützung finden.

"Es gibt keine Gesetze, die Ärzte schützen", beklagt Bohr. Die Anforderungen würden dagegen immer schärfer, was etwa das Haftungs- und Berufsrecht betreffe.

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ulrike Elsner

© Rolf Schulten

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“