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Immobilienanleger

Bedenkzeit für Käufer verlängert

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BERLIN. Käufer von Immobilien - egal, ob zur Anlage oder Privatnutzung - erhalten mehr Schutz durch strengere Regeln für Notare, beschloss der Bundesrat am Freitag.

Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband mitteilt, sollen so eilig abgewickelte Verkäufe von Ramsch-Immobilien nun der Vergangenheit angehören.

Künftig müssen zwischen dem Termin der Beurkundung und der Übermittlung des Kaufvertrages 14 Tage liegen, damit der Käufer über genug Bedenk- und Prüfzeit verfügt. Dabei dürfe nur der Notar den Vertragstext übermitteln, heißt es weiter. (mh)

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