Finanzgericht
Kindergeld auch für verheiratete Kinder
KÖLN. Eltern haben auch dann noch Anspruch auf Kindergeld, wenn ihr Kind bereits verheiratet ist. Es müsse nur unter 25 Jahren alt sein und sich in seiner ersten Ausbildung befinden, urteilte das Finanzgericht Köln nach eigenen Angaben vom Donnerstag.
In dem betreffenden Fall hatte die Familienkasse einer Mutter das Kindergeld für ihre 21 Jahre alte Tochter verweigert.
Begründung: Die Tochter verfüge dank ihrer Ausbildungsvergütung und dem Unterhaltsbeitrag ihres Ehemanns über ausreichende Einkünfte.
Die Eltern würden nicht mehr durch die Tochter belastet und bräuchten folglich auch keine staatliche Unterstützung mehr. Dagegen klagte die Mutter und bekam Recht: Das Finanzgericht gewährte das Kindergeld.
Seit einer Gesetzesänderung zum 1. Januar 2012 seien die Bezüge des Kindes ohne Bedeutung, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Eine typische Unterhaltssituation müsse nicht mehr vorliegen. Das gelte auch für verheiratete Kinder. (dpa)
Az.: 9 K 935/13/13