Firmen abgemahnt

Verbotener Deal mit Lebensversicherungen

Die Bankenaufsicht BaFin hat diverse Firmen abgemahnt, die Geschäfte mit dem Ankauf von Lebensversicherungen machen.

Von Heike Jablonsky Veröffentlicht:

NEU-ISENBURG. Im Fokus der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stehen seit geraumer Zeit Geschäftsmodelle, die mit dem Ankauf gebrauchter Lebensversicherungen und Sparverträgen in Verbindung stehen.

Dabei werden Anleger mit dem Hinweis auf die geringen Gewinnmargen veranlasst, ihre Lebensversicherungen oder Bausparverträge vorzeitig zu verkaufen, indem sie die Rechte aus ihren Lebensversicherungen oder Bausparverträgen an potenzielle "Käufer" abtreten. Mit abgetreten wird auch das Recht auf Kündigung der Lebensversicherung respektive des Bausparvertrages.

Die Aufkäufer - meist Firmen - kündigen dann die Lebensversicherung oder Bausparverträge im Namen des Inhabers und ziehen das Guthaben zur Anlage ein.

Dem Kunden wird nach Ablauf einer festgelegten Zeit die Auszahlung des Erlöses, der durch den Verkauf der Lebensversicherung erzielt worden ist, sowie eine Rendite "on top" oder alternativ die Rückzahlung des Kaufpreises in geringen Raten und einer erhöhten Schlusszahlung zugesichert.

Oftmals keine Erlaubnis

So erwarb unter anderem die Cashmaxx KG von Anlegern Lebensversicherungen oder Bausparverträge, kündigte diese Verträge und zog den Erlös zur Anlage ein. Der Haken ist nur - bei diesem Geschäft handelt es sich um ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft.

Die zur Betreibung dieses Geschäftes erforderliche Erlaubnis liegt in der Regel bei vielen dieser Anbieter nicht vor.

Deshalb untersagt die BaFin derartige Geschäfte und forderte inzwischen mehrere Firmen auf, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft durch Rückzahlung der erhaltenen Beträge abzuwickeln.

Bei Weigerung der Firmen ist Eile geboten. Auszahlungs- oder Schadenersatzansprüche sollten zügig geltend gemacht werden, solange die Firmen noch aktiv am Markt agieren.

Da die Einlagengeschäfte ohne die erforderliche Erlaubnis betrieben worden sind, haften in derartigen Fällen nicht nur die Firmen, sondern auch deren Vorstände und Geschäftsführer direkt und unbeschränkt.

Heike Jablonsky ist Fachanwältin für Arbeits- und Medizinrecht in Celle, www.ra-jablonsky.de

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