BSG-Urteile

Altersvorsorge für Ärzte noch nicht betroffen

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BERLIN. Entwarnung für Ärzte und ihre Arbeitgeber: Das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) von April, das Unternehmensjuristen die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung abspricht, hat vorerst keine Folgen für andere freie Berufe.

Davon geht die Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV) aus.

"Auswirkungen auf andere Berufe sind konkret nicht zu erwarten", so ABV-Vorsitzender Hartmut Kilger. Zu erwarten seien aber weitere Gerichtsentscheidungen, etwa zur Befreiungsberechtigung von Ärzten in Pharmaunternehmen.

Das BSG hat bereits 2012 den Zugang zu Versorgungswerken beschränkt, als es berufsübergreifend festlegte, dass bei jedem Wechsel des Beschäftigungsverhältnisses ein Befreiungsantrag bei der gesetzlichen Rentenversicherung gestellt werden muss.

Entscheidend dafür ist die Begründung, warum für die Tätigkeit ein Arzt erforderlich ist, rät die ABV. (ami)

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