Verwaltungsgericht

Sexsteuer für Tantra-Massage fällig

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MANNHEIM/STUTTGART. Tantra-Massagen sind ein sexuelles Vergnügen und damit steuerpflichtig. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim wies die Revisionsklage einer Besitzerin eines Massagesalons gegen die Stadt Stuttgart ab, wie das Gericht mitgeteilt hat.

Nach Auffassung der Richter offeriert die Klägerin in ihrem Betrieb gezielt die "Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen".

Die Klägerin insistiert dagegen, dass die Ganzkörpermassagen nach striktem Tantra-Ritual abliefen und nicht in erster Linie auf das sexuelle Vergnügen, sondern auf ganzheitliches Wohlbefinden ausgerichtet seien. Sie will in die nächste Instanz gehen. (dpa)

Az.: 2 S 3/14

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