Zahlungsverzug

Neue Regelung stärkt Schutz von Gläubigern

Veröffentlicht:

BERLIN. Seit heute ist das sogenannte Gläubigerschutz-Gesetz in Kraft. Es soll dafür sorgen, dass private Unternehmen und staatliche Auftraggeber ihre Rechnungen schneller bezahlen.

Damit das funktioniert, wurden die Verzugszinsen beim Überschreiten von Zahlungsfristen erhöht. Zusätzlich hat die Bundesregierung in dem neuen Gesetz, das Teil des "Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes" ist, die Fristen für eine Zahlung verkürzt.

Genauer wurde für die privatwirtschaftlichen und staatlichen Schuldner der gesetzliche Verzugszins um einen Prozentpunkt auf neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz angehoben. Der Zahlungsgläubiger hat bei Verzug des Schuldners zudem Anspruch auf eine Pauschale in Höhe von 40 Euro.

Und: Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die eine Zahlungsfrist von mehr als 30 Tagen oder eine Überprüfungs- oder Abnahmefrist von mehr als 15 Tagen vorsieht, gilt nun im Zweifel als unangemessen und daher unwirksam. Anderes gilt nur, wenn der Zahlungsschuldner besondere Gründe darlegt, aus denen sich ergibt, dass die Frist angemessen ist. (reh)

Schlagworte:
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ulrike Elsner

© Rolf Schulten

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“