BFH

Splittingtarif für Lebenspartner erst seit 2013

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Gleichgeschlechtliche Lebenspartner konnten vor August 2001 noch nicht die Steuervergünstigung nach dem Splittingtarif beanspruchen. Dies war erst mit Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes möglich, wie jetzt der Bundesfinanzhof (BFH) in München entschied.

2013 hatte das Bundesverfassungsgericht die steuerliche Benachteiligung gegenüber Ehepaaren verworfen. Denn die gegenseitigen Einstandspflichten seien nahezu gleich.

Laut BFH ergibt sich daraus, dass Lebenspartner vor dem Lebenspartnerschaftsgesetz den Splittingtarif noch nicht beanspruchen konnten. Die rechtliche Annäherung zur Ehe habe vorher noch nicht bestanden. (mwo)

Az.: III R 14/05

Schlagworte:
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Stabile Erkrankung über sechs Monate

Erste Erfolge mit CAR-T-Zelltherapien gegen Glioblastom

Lesetipps
Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert