Schadenersatzklage

Keine Angst vor den Prozesskosten

Wenn Anleger bei ihren Investments vor hohen Verlusten stehen, schrecken Geschädigte oft aus Angst vor den Kosten einer Schadensersatzklage zurück. Doch diese hat häufig gute Erfolgschancen.

Von André Tittel Veröffentlicht:
Prozesskostenfinanzierer gehen selbst ins Risiko. Deshalb nehmen sie fragwürdige Geldanlagen akribisch unter die Lupe, bevor sie vor Gericht ziehen.

Prozesskostenfinanzierer gehen selbst ins Risiko. Deshalb nehmen sie fragwürdige Geldanlagen akribisch unter die Lupe, bevor sie vor Gericht ziehen.

© apops / Fotolia.com

BERLIN. Überteuerte Immobilienfonds, fragwürdige Schiffsbeteiligungen oder hochriskante Zertifikate - Kapitalanleger haben in den letzten Jahren viel Geld verloren oder sehen sich aktuell erheblichen Verlustgefahren gegenüber.

Dabei wollten manche einfach nur ihr Geld relativ sicher anlegen und etwas für ihre private Altersvorsorge tun. Doch oft wurden sie vor ihrer Anlageentscheidung falsch beraten und nicht richtig über Kosten und Risiken ihres Investments aufgeklärt.

Sie könnten ihr investiertes Geld in vielen Fällen wieder zurückbekommen - aber nur ein kleiner Bruchteil macht seine Ansprüche in einem Klageverfahren geltend.

Wer keine Rechtsschutzversicherung besitzt, die auch Fälle im Kapitalanlagerecht abdeckt, scheut häufig den Gang vors Gericht.

Anleger nehmen hohe Verluste in Kauf, denn eine Klage gegen den Verkäufer beziehungsweise Vermittler der Anlage kostet Nerven und Geld - und viele Anleger sind sich ihrer Chancen auf Schadensersatz und damit der Möglichkeit gar nicht bewusst, ohne Verlust aus dem Investment wieder herauszukommen.

Besonders häufig betroffen sind Gesellschafter von geschlossenen Fonds.

Prozessfinanzierer gehen ins Risiko

Aber: Gegen eine Erfolgsbeteiligung übernehmen Prozessfinanzierer das Kostenrisiko eines Prozesses. Anleger ohne eigene Rechtsschutzpolice oder ohne Deckungszusage ihrer Versicherung müssen somit nicht aus Angst vor den Kosten auf ihr Recht verzichten.

Der Prozessfinanzierer übernimmt die Kosten auch dann, wenn das Verfahren am Ende verloren wird. Dafür bekommt er im Erfolgsfall einen Anteil des "Gewinns": In der Regel sind dies etwa 25 bis 40 Prozent der erstrittenen Summe. Je höher der Streitwert, umso niedriger kann dieser Prozentanteil ausfallen.

Da er bei einem verlorenen Prozess allein auf den Kosten sitzen bleibt, strebt der Prozessfinanzierer eine hohe Erfolgsquote an und prüft deshalb die Erfolgschancen in jedem Einzelfall im Vorhinein - oder er lässt dies von einer auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei prüfen.

Prüfen die Anwälte gut und liegen sie mit ihren Einschätzungen in den meisten Fällen richtig, so ist die Erfolgsquote entsprechend hoch.

Eine Win-win-Situation für beide Seiten: Dem Prozessfinanzierer bleibt alles in allem ein Überschuss, der Anleger kann eine Klage auch über mehrere Instanzen durchziehen und sich so sein investiertes Geld - oder zumindest einen Großteil davon - wieder zurückholen.

Zu den großen Prozessfinanzierern in Deutschland zählen zum Beispiel Foris, Legal und Roland Prozessfinanz, die aber oft erst ab einem Streitwert von 100.000 Euro aufwärts einspringen.

Zu den nicht so großen, aber auf ihrem Spezialgebiet führenden gehört die HPG Prozessfinanzierung im niedersächsischen Delmenhorst. Sie hat sich auf den Bereich des Kapitalanlagerechts spezialisiert und nimmt auch Fälle mit Streitwerten im fünfstelligen Euro-Bereich an.

Von großem Vorteil ist dabei, wenn der Prozessfinanzierer eine in diesem Bereich erfahrene Anwaltskanzlei hinzuziehen kann. "Die Kanzlei prüft die Fälle, bei denen wir von geschädigten Anlegern um eine Finanzierung gebeten werden, vorab auf die Erfolgschancen einer Klage", sagt HPG-Geschäftsführer Peter Hildebrandt.

"Durch diese Expertise haben wir eine Erfolgsquote von über 90 Prozent. In den meisten Fällen geht es dabei um Streitsummen zwischen 10.000 und 60.000 Euro."

Aufklärung ist häufig fehlerhaft

Die entscheidende Frage in vielen Fällen lautet: Wurde der Anleger im Beratungsgespräch ausreichend über die Kosten und Risiken der Anlage aufgeklärt, und wollte er überhaupt ein entsprechend großes Risiko eingehen?

Häufig wurden Privatanlegern risikoreiche Finanzprodukte - zum Beispiel geschlossene Fonds, die eine unternehmerische Beteiligung darstellen - verkauft, obwohl sie angegeben hatten, etwas für ihre Altersvorsorge tun zu wollen und ihnen Sicherheit dabei wichtig war.

Die hohe Zahl der Beschwerden bei Ombudsleuten und bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zeigt, dass viele Anleger über Beratung und Information bei Anlageentscheidungen unzufrieden sind.

Manche Finanzprodukte sind sehr komplex, ihre Vor- und Nachteile nicht vordergründig ersichtlich. Anleger vertrauen darauf, dass Ihnen ihr Berater in der Bank hilft und alles Wesentliche verständlich erklärt.

Früher wurden Anleger häufig mit zu optimistischen Renditeversprechen angelockt, während die Verlustrisiken bestenfalls am Rande oder als eher theoretisch beschrieben wurden, sagen Verbraucherschützer.

Die Befugnisse und Kontrollen der Finanzaufsicht sind begrenzt. BaFin-Chefin Elke König sagte kürzlich, man könne nicht alle riskanten Angebote von den Verbrauchern fernhalten und verbieten.

Inzwischen haben Finanzminister Wolfgang Schäuble und Justizminister Heiko Maas einen "Aktionsplan zum Verbraucherschutz im Finanzmarkt" vorgelegt.

Regelungslücken insbesondere am grauen Kapitalmarkt sollen beseitigt, die Transparenz erhöht und die Information für Verbraucher verbessert werden.

Mehr zum Thema

apoBank-Analyse

Frauen haben bei Praxisgründungen die Nase vorn

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Ambulantisierung

90 zusätzliche OPS-Codes für Hybrid-DRG vereinbart

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“

Interview

Diakonie-Präsident Schuch: Ohne Pflege zu Hause kollabiert das System

Lesetipps
Der Patient wird auf eine C287Y-Mutation im HFE-Gen untersucht. Das Ergebnis, eine homozygote Mutation, bestätigt die Verdachtsdiagnose: Der Patient leidet an einer Hämochromatose.

© hh5800 / Getty Images / iStock

Häufige Erbkrankheit übersehen

Bei dieser „rheumatoiden Arthritis“ mussten DMARD versagen