Urteil

Keine ermäßigte Umsatzsteuer auf Sondennahrung

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Auf Sondennahrung ist der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent zu zahlen.

Der Bundesfinanzhof lehnte es jetzt ab, diätetische Lebensmittel in flüssiger Form, die zur Behandlung von Mangelernährung geeignet sind und auch als Sondennahrung verwendet werden können, als Lebensmittelzubereitung einzustufen, die nur dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent unterliegt.

Darauf hatten viele gesetzliche Krankenkassen gehofft. Die Apotheker können demnach bei ihrer Praxis bleiben, die Lieferung dieser diätetischen Lebensmittel mit der vollen Mehrwertsteuer abzurechnen. (juk)

Bundesfinanzhof Az.: VII-R-54/11

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert

Lesetipps
Gefangen in der Gedankenspirale: Personen mit Depressionen und übertriebenen Ängsten profitieren von Entropie-steigernden Wirkstoffen wie Psychedelika.

© Jacqueline Weber / stock.adobe.com

Jahrestagung Amerikanische Neurologen

Eine Frage der Entropie: Wie Psychedelika bei Depressionen wirken

Gesundheitsminister Lauterbach hat angekündigt, den Entwurf für die Klinikreform am 8. Mai im Kabinett beraten lassen zu wollen. 

© picture alliance / Geisler-Fotopress

Großes Reformpuzzle

So will Lauterbach den Krankenhaus-Sektor umbauen