Carsharing

Bei Unfällen wird's richtig teuer

Günstig, überall verfügbar und immer vollgetankt: Carsharing-Anbieter haben schon viele Autofahrer überzeugt. Für nur einige Cent pro Minute ist der Fahrer mobil unterwegs. Teuer wird die Nutzung jedoch, wenn es zu einem Unfall kommt.

Von Anna Gentrup Veröffentlicht:

KÖLN. In fast allen deutschen Großstädten haben Carsharing-Anbieter ihre Flotten postiert. Teils an Flughäfen und Bahnhöfen, teils in der gesamten Innenstadt.

Die Autos auf Abruf sind praktisch und ihre Nutzung ist günstig. Mit nur etwa 30 Cent pro Fahrminute sind Nutzer oft günstiger unterwegs als mit öffentlichen Verkehrsmitteln - erst recht, wenn sie gemeinsam mit Freunden fahren.

Doch so günstig die Fahrt mit Carsharing-Autos ist - ein Unfall mit einem der Flottenwagen kann teuer werden. Die Autos sind zwar immer haftpflicht- und kaskoversichert, doch für den Selbstbehalt bei Kaskoschäden muss der Nutzer tief ins Portemonnaie greifen.

Der Eigenanteil bei selbstverschuldeten Schäden am Fahrzeug ist mit 500 bis 1500 Euro deutlich spürbar. Nur bei Haftpflichtschäden muss der Fahrer nichts hinzuzahlen, also wenn Personen verletzt werden oder fremdes Eigentum zu Schaden kommt.

Alkohol ist komplett tabu

Wer sich gegen die Kosten der Selbstbeteiligung absichern will, kann den Eigenanteil reduzieren. Bei Car2go ist der Selbstbehalt mit 500 Euro am geringsten. Zahlt der Nutzer pro Monat 9,90 Euro, muss er bei Schäden nichts hinzuzahlen.

CiteeCar verlangt einen Selbstbehalt von 1000 Euro. Nutzer können die Kostenbeteiligung verhindern, indem sie stattdessen 75 Cent pro gefahrene Stunde bezahlen. Mit 1500 Euro müssen Flinkster-Fahrer bei Fahrzeugschäden am meisten aus eigener Tasche zahlen.

Für 90 Euro pro Jahr reduziert sich hier die Beteiligung auf 300 Euro pro Schaden.

Richtig teuer sind Schäden am Carsharing-Auto, die entstehen, weil der Nutzer die Regeln des Anbieters missachtet. Kommt der Fahrer von der Straße ab, weil die ungesicherte Ladung in der Kurve verrutscht, haftet er für den Schaden auch über den Selbstbehalt hinaus.

Im schlimmsten Fall muss er ihn komplett aus eigener Tasche bezahlen. Ebenfalls tabu sind Drogen und Alkohol am Steuer. Während der Gesetzgeber erst 0,5 Promille Alkohol im Blut bestraft, ist beim Carsharing jeder Schluck Wein oder Bier verboten.

Wer angetrunken fährt, haftet bei einem Unfall für den gesamten Kaskoschaden. Auch das Rauchen ist in den Autos nicht erlaubt.

Nach einem Unfall gelten ebenfalls strenge Regeln, die der Fahrer befolgen muss, damit der Versicherungsschutz greift. Wie bei jedem Zusammenstoß muss er die Unfallstelle sichern und verletzten Personen helfen.

Danach muss direkt das Carsharing-Unternehmen angerufen werden. "Über unsere Kundenhotline kann der Fahrer den Unfall melden", sagt Michael Fischer von DriveNow. "Im Handschuhfach liegt ein Meldebogen zum Ausfüllen bereit."

Wichtig ist, möglichst wenige Spuren des Unfalls zu zerstören. Zwar darf der Fahrer das Auto von der Straße bewegen. Wer aber Scherben aufliest und versucht, das abgerissene Nummernschild zu richten, riskiert, dass der Versicherer den Fahrzeugschaden nicht übernimmt.

Gut ist, Fotos vom Fahrzeug und dem Schaden zu speichern. "Der Fahrer sollte den Unfallhergang genau dokumentieren", rät Florian Wolf, Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Vorsicht vor Schuldbekenntnis

Touchiert der Fahrer beim schwungvollen Einparken das eigene Gartentor, muss er nur den Anbieter über den Kratzer informieren. Werden bei dem Unfall aber Menschen verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt, muss immer auch die Polizei zum Unfallort kommen.

 Hier lauert die nächste Tücke: Im Gespräch mit den Beamten darf der Carsharing-Nutzer nicht vorschnell seine Schuld einräumen. Denn wie in den Vertragsbedingungen der Anbieter steht, gefährden Schuldbekenntnisse den Versicherungsschutz.

"Das gilt sowohl für mündliche als auch für schriftliche Schuldeingeständnisse", sagt Wolf.

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