Erbschaftssteuer

Kabinett beschließt Reform

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BERLIN. Firmen- und damit auch Praxiserben, die sich als Nachfolger betätigen und Arbeitsplätze erhalten, können auch künftig mit Steuererleichterungen rechnen.

Das Bundeskabinett hat nun die kontrovers diskutierte Reform der Erbschaftssteuer beschlossen. Demnach müssen auch Unternehmen mit bis zu 15 Beschäftigten nachweisen, dass sie den Betrieb mindestens fünf Jahre weiterführen und die Lohnsumme innerhalb dieser Zeit die Ausgangslohnsumme nicht um einen speziellen Prozentsatz unterschreitet.

Letzterer ist gestaffelt nach der Anzahl der Mitarbeiter. Für Betriebe mit bis zu drei Beschäftigten gilt die Lohnsummenregelung etwa gar nicht, für Betriebe mit vier bis zehn Beschäftigten gilt hingegen ein Prozentsatz von 250 und für Betriebe mit elf bis 15 Beschäftigten von 300 - wollen sie zu 85 Prozent von der Erbschaftssteuer befreit werden.

Für eine 100-prozentige Steuerbefreiung gilt jeweils eine Haltefrist von sieben Jahren - und auch ein höherer Lohnsummensatz. Beschäftigte in Mutterschutz oder Elternzeit, Langzeiterkrankte und Auszubildende werden dabei nicht mitgerechnet, wie das Bundesministerium der Finanzen klarstellt.

Ab einem Betriebsvermögen von 26 Millionen Euro soll es künftig zudem eine "Bedürfnisprüfung" geben: Der Erbe muss dann nachweisen, dass ihn die Zahlung der Erbschaftsteuer finanziell überfordern würde.

Die Reform war nötig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr strengere Regeln für die Steuerbegünstigung verlangt hatte.

Bis das Gesetz vom Bundestag verabschiedet wird, dürfte es allerdings noch einige Änderungen geben, denn die Regelungen sind selbst innerhalb der Koalition weiter umstritten.

Die CSU-Minister gaben in der Kabinettssitzung eine Protokollerklärung ab, in der sie Nachbesserungen zugunsten der Wirtschaft anmahnten. (reh/dpa)

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