Urteil

Abschiedsfeier als Werbungskosten ansetzbar

Veröffentlicht:

MÜNSTER. Die Kosten einer Abschiedsfeier vor dem Ruhestand oder einem Arbeitgeberwechsel können Arbeitnehmer von der Steuer absetzen. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Feier mit dem Arbeitgeber abgestimmt war, wie jetzt das Finanzgericht (FG) Münster entschied (Az.: 4 K 3236/12 E). Es gab damit einem Diplomingenieur und leitenden Angestellten recht.

2010 nahm er an einer Fachhochschule eine Lehrtätigkeit auf. Zum Abschied von seiner bisherigen Firma lud er rund 100 Gäste in ein Hotelrestaurant ein. Die Kosten von 5000 Euro machte er als Werbungskosten geltend. Wie das FG Münster bestätigte, sei die Feier "beruflicher Natur gewesen". Sämtliche Gäste hätten aus dem beruflichen Umfeld gestammt. (mwo)

Schlagworte:
Mehr zum Thema

apoBank-Analyse

Frauen haben bei Praxisgründungen die Nase vorn

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Rechtzeitig eingefädelt: Die dreiseitigen Verhandlungen zwischen Kliniken, Vertragsärzten und Krankenkassen über ambulantisierbare Operationen sind fristgerecht vor April abgeschlossen worden.

© K-H Krauskopf, Wuppertal

Ambulantisierung

90 zusätzliche OPS-Codes für Hybrid-DRG vereinbart

Führen den BVKJ: Tilo Radau (l.), Hauptgeschäftsführer, und Präsident Michael Hubmann im Berliner Büro des Verbands.

© Marco Urban für die Ärzte Zeitung

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“