Unterhalt

Neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft

Veröffentlicht:

NEU-ISENBURG. Seit 1. Januar gilt eine neue Düsseldorfer Tabelle . Für minderjährige Kinder steigen die Unterhaltsbeträge damit zwischen 15 und 39 Euro monatlich, berichtet das juristische Portal anwalt.de.

Für Studierende, die nicht im Haushalt eines Elternteils leben, erhöhe sich der Betrag sogar um 65 Euro auf nun 735 Euro monatlich.

Für ein 12- bis 17-jähriges Kind beträgt der monatliche Unterhaltssatz bei einem Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen von 3501 bis 3900 Euro jetzt 612 Euro pro Monat.

Die Tabelle hat zwar keine Gesetzeskraft und stellt nur eine Richtlinie dar, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf betont. Aber die Gerichte halten sich in der Regel - mithin auch bei Ehegatten- und Elternunterhalt - an die Werte. (reh)

Schlagworte:
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert

Lesetipps
Gefangen in der Gedankenspirale: Personen mit Depressionen und übertriebenen Ängsten profitieren von Entropie-steigernden Wirkstoffen wie Psychedelika.

© Jacqueline Weber / stock.adobe.com

Jahrestagung Amerikanische Neurologen

Eine Frage der Entropie: Wie Psychedelika bei Depressionen wirken

Gesundheitsminister Lauterbach hat angekündigt, den Entwurf für die Klinikreform am 8. Mai im Kabinett beraten lassen zu wollen. 

© picture alliance / Geisler-Fotopress

Großes Reformpuzzle

So will Lauterbach den Krankenhaus-Sektor umbauen