Steuererklärung

Neue Fristen, neue Gebühren

Das Besteuerungsverfahren in Deutschland steht vor einer der größten Reformen seit 1970. Es soll ans digitale Zeitalter angepasst werden und neue Strafgebühren bringen.

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BERLIN. Die Bundesregierung will auch im Steuerrecht modernere Verfahren sehen und die Vorteile der digitalen Welt stärker nutzen. Vor allem um Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit beim Einzug der wichtigen Staatseinnahmen zu erhöhen.

Dabei sollen Steuererklärungen künftig weitgehend ohne schriftliche Belege auskommen. Der Finanzausschuss im Bundestag hat dem entsprechenden Gesetzentwurf der Regierung am Mittwoch immerhin schon zugestimmt.

Allerdings nachdem die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zuvor 24 Änderungen an dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vorgenommen hatten. Für Steuerpflichtige sind vor allem folgende geplante Änderungen wichtig:

Wer zu spät einreicht, zahlt

Wer seine Steuererklärung mit erheblicher Verspätung einreicht, soll künftig einen Verspätungszuschlag zahlen. Mit den Änderungsanträgen wurde der Säumniszuschlag in seiner Höhe jedoch noch einmal abgemildert von ursprünglich 50 auf nun 25 Euro pro Monat.

Die Festsetzung des Versäumniszuschlags erfolgt zudem nicht mehr in jedem Fall automatisch, sondern die Finanzbehörden haben hier einen gewissen Ermessensspielraum.

Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung (ohne Mitwirkung eines Steuerberaters) soll von Ende Mai auf Ende Juli des Folgejahres verlängert werden.

Zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung sollen Steuererklärungen künftig - soweit möglich - automatisiert bearbeitet werden. Damit könnten sich laut der Bundesregierung personelle Ressourcen auf die wirklich prüfungsbedürftigen Fälle konzentrieren.

Mit dem neuen Verfahren würde dann aber auch der Steuerbescheid automatisiert erlassen. Geplant ist, dass die Steuerpflichtigen sich dann über das ELSTER-Portal zur elektronischen Steuererklärung ihren Steuerbescheid selbst herunterladen können.

Belegvorlagepflicht entfällt

Die heutige Pflicht zur Vorlage von Belegen beim Finanzamt soll weitgehend entfallen. Aus der Belegvorlagepflicht werde eine Belegvorhaltepflicht, heißt es im Gesetzentwurf.

Die Steuerpflichtigen müssen allerdings damit rechnen, dass die von ihnen vorgehaltenen Belege von den Finanzbehörden angefordert werden können. Dies gilt insbesondere für Spendenquittungen.

Die CDU/CSU-Fraktion erklärte in der Sitzung des Finanzausschusses, dass es sich um die größte Reform der Abgabenordnung seit 1970 handele. Mit der Wirtschaftlichkeit und der Zweckmäßigkeit würden zwar zwei neue Grundsätze in die Abgabenordnung eingeführt, diese seien aber mit der Verfassung im Einklang.

Die Linksfraktion äußerte hingegen erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes. (reh)

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