Steuer

Vermittlungsgebühr lässt der Fiskus nicht gelten

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KÖLN. Beim Thema "haushaltsnahe Dienstleistungen" ist der Fiskus streng - und zwar zu Recht, wie nun das Finanzgericht Köln entschieden hat.

Wer sich eine Haushaltshilfe durch eine Agentur vermitteln lässt, kann außer den Zahlungen an die Beschäftigte nicht auch die Gebühren für die Vermittlung der Arbeitskraft vom steuerpflichtigen Einkommen absetzen.

Das Finanzgericht Köln bestätigte die Entscheidung des Finanzamtes, das im Streitfall der Steuerzahlerin die für die Vermittlung der Kraft und die laufenden Gebühren geltend gemachten 204 Euro nicht als "haushaltsnah" anerkannte.

Die Leistung der Agentur habe "keine ausreichende Nähe zur Führung des Haushalts", so die Richter. (bü)

Az.: 3 K 2253/13

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