Banken

Kontowechsel für Bankkunden wird erleichtert

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BERLIN. Für Bankkunden wird ein Kontowechsel zu einem anderen Institut komfortabler als bisher. Künftig muss die neue Bank Versicherungen, Telefon- oder Stromanbieter über die geänderte Kontoverbindung informieren. Das sehen gesetzliche Bestimmungen vor, die Sonntag in Kraft getreten sind. "Aufwändige und langwierige Verfahren standen vielen dabei im Weg, das für sie günstigste Angebot auszuwählen", sagte der Staatssekretär im Bundesverbraucherministerium, Gerd Billen. Der neue verpflichtende Service stärke auch den Wettbewerb unter den Banken.

Künftig müssen alte und neue Bank bei einem Wechsel kooperieren. So muss das neue Institut ein- und ausgehende Überweisungen sowie Lastschriften übernehmen. Die bisherige Bank hat dazu dem neuen Institut und dem Kunden eine Liste der bestehenden Aufträge der vorangegangenen 13 Monate zu übermitteln. Die Regelungen sind Teil des Zahlungskontengesetzes, mit dem eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt wird. Andere Bestimmungen wie das "Basiskonto" greifen bereits. So hat zum Beispiel seit dem 19. Juni jeder Bürger in Deutschland das Recht auf ein Girokonto. (dpa)

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