Urteil
Wechselkurse: Steuer auch auf Verkaufsgewinn
HAMBURG. In die Besteuerung des Gewinns aus dem Verkauf von Wertpapieren sind auch Wechselkursgewinne einzubeziehen. Verfassungsrechtlich ist dies nicht zu beanstanden, urteilte das Finanzgericht Hamburg kürzlich (Az.: 2 K 158/15).
Wie die Kursgewinne der Papiere führten auch Wechselkursgewinne zu einer "Leistungsfähigkeitssteigerung" des Steuerpflichtigen. Für diese Leistungsfähigkeit sei es auch gleichgültig, ob die Gewinne realisiert werden, oder ob das Geld in voller Höhe erneut in einer Auslandswährung angelegt wird.
Nach dem Hamburger Urteil wirken sich umgekehrt Währungskursverluste mindernd auf die zu versteuernden Kapitaleinkünfte aus. (mwo)