Nach Vergleich
Bundesfinanzhof stoppt unfaires Finanzamt
MÜNCHEN. Einigt sich ein Steuerzahler mit dem Finanzamt auf die Aufhebung eines Steuerbescheids, darf das Finanzamt danach nicht einen inhaltsgleichen neuen Bescheid erlassen. Dies wäre treuwidrig, so der Bundesfinanzhof (BFH).
Im Streitfall hatte das Finanzamt vor dem Finanzgericht einen Steuerbescheid zurückgenommen, im Gegenzug der Steuerzahler seinen Einspruch. Danach erließ das Amt einen Bescheid mit demselben Betrag und lediglich einer neuen Begründung. Doch das war unzulässig, so der BFH (Az.: X R 57/13). Durch die Streitbeilegung ohne Urteil sei "ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden". Dies hindere das Finanzamt daran, nun "im Nachgang einen inhaltsgleichen Steuerbescheid erneut zu erlassen". (mwo)