Barrierefreiheit

Gerangel um KfW-Förderung

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion macht sich für spezielle KfW-Fördermittel für Praxen zum barrierefreien Umbau stark. Widerstände scheint es im Wirtschaftsministerium zu geben.

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BERLIN. Soll der uneingeschränkte Zugang von Menschen zur me dizinischen Versorgung in Deutschland im ambulanten Bereich Realität werden, kommt die Bundesregierung nicht an kräftigen Fördermöglichkeiten für Arztpraxen zum barrierefreien Umbau vorbei.

Dies war der Konsens des Fachgesprächs "Arztpraxen barrierefrei machen – Angebote für Patienten mit Behinderungen ausbauen" der CDU/CSU-Bundestagsfraktion diese Woche in Berlin, an der unter anderem KBV-Chef Dr. Andreas Gassen und GBA-Vorsitzender Professor Josef Hecken teilgenommen haben.

"Mit der UN-Behindertenrechtskonvention haben wir seit 2009 einen klaren Auftrag: Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen eine Teilhabe zu ermöglichen. Eine gute Gesundheitsversorgung ist dabei elementar. Doch gerade barrierefreie Arztpraxen sind dünn gesät", mahnte Uwe Schummer, Beauftragter für Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Als Vehikel zur Finanzierungsförderung schweben den Experten zum einen ein spezielles KfW-Förderprogramm vor. Zum anderen plädieren sie für ein Zuschussprogramm des Bundes. Konkret soll, wie es auf Nachfrage der "Ärzte Zeitung" bei der CDU/CSU-Fraktion heißt, geprüft werden, ob zum Beispiel bisher nicht abgerufene Mittel des 2015 eingerichteten Kommunalinvestitionsförderungsfonds bei einer entsprechenden Ergänzung für interessierte Praxen zugänglich gemacht werden können.

Im 2011 verabschiedeten Nationalen Aktionsplan (NAP) zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention betonte das federführende Bundesministerium für Arbeit und Soziales das Ansinnen der Bundesregierung "bauliche und kommunikative Barrieren in Arztpraxen und Rehabilitationseinrichtungen beseitigen" zu wollen (wir berichteten). Dazu solle der Schulterschluss mit der Ärzteschaft erfolgen, was 2012 auch geschah und in einer Reihe von Instrumenten und Leitfäden für Ärzte resultierte.

In dem im vergangenen Jahr vorgelegten NAP 2.0 wurde die zusätzliche Förderproblematik explizit thematisiert. Es werde "geprüft, ob zusätzlich ein Förderprogramm der KfW für die Schaffung von mehr Barrierefreiheit im Gesundheitswesen aufgelegt werden kann", heißt es. Wie aus gut unterrichteten Kreisen verlautet, trat anscheinend das Bundeswirtschaftsministerium, das bei den Verhandlungen zum NAP 2.0 involviert war, auf die Bremse, weswegen nur der Prüfauftrag in dem Dokument stehe und nicht die Ankündigung eines konkreten Programms.

In der CDU gibt es Bestrebungen, die in einem Beschluss ihres Bundesfachausschusses Arbeit und Soziales im Januar dieses Jahres verankerte Forderung nach einem speziellen KfW-Förderprogramm zur Schaffung von mehr Barrierefreiheit im Gesundheitswesen ins Wahlprogramm zu heben. Fernziel sei es außerdem, wie aus den Reihen der CDU im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung" verlautete, dieses Förderinstrument – im Falle einer Regierungsbeteiligung – im nächsten Koalitionsvertrag zu verankern. Im jetzigen sei dies nicht der Fall und daher fehle auch der politische Druck.

Ein Anruf bei der KfW-Pressestelle ergab, dass sich Praxischefs – wie alle anderen Unternehmer auch – bei entsprechender Qualifizierung für das Projekt bereits heute problemlos in puncto barrierefreier Umbau fördern lassen können. (maw)

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