Bundesfinanzhof

Vertragsarztsitz lässt sich steuerlich nicht abschreiben

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Der Kauf einer vertragsärztlichen Zulassung berechtigt nicht zur steuerlichen Abschreibung. Nur die tatsächliche Praxis selbst ist der "Absetzung für Abnutzung" (AfA) zugänglich, entschied jetzt der Bundesfinanzhof. In einem Fall wurde eine Praxis geschlossen, der Arztsitz ging an eine nahe BAG über. Diese übernahm auch das Patientenarchiv. Laut Finanzhof hat hier die BAG ein "Chancenpaket" übernommen, das abgeschrieben werden kann. In einem anderen Fall hatten die Nachfolger nur Interesse an der vertragsärztlichen Zulassung. Doch die nutze sich nicht ab, die AfA sei daher ausgeschlossen. (mwo)

Bundesfinanzhof, Az.: VIII R 7/14 und VIII R 56/14

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