Gesundheitskarte

BMG erteilt den Kassen eine Abfuhr

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BERLIN. Weil die Online-Anbindung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) den Krankenkassen nicht schnell genug voranschreitet, riefen sie vergangene Woche nach dem Gesetzgeber.

Dieser solle die Leistungserbringer gesetzlich dazu verpflichten, den Online-Abgleich der Versichertenstammdaten fristgerecht umzusetzen. Und notfalls auch finanzielle Sanktionen verhängen. Noch am Freitag kam die Antwort vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) - und damit eine klare Abfuhr.

Es sei nicht Aufgabe des BMG "da zu vermitteln", erklärte BMG-Sprecherin Ina Klaus Journalisten auf der Regierungspressekonferenz in Berlin.

Mehr noch, sie erinnerte daran, dass die Kassen vor zwei Jahren selbst mit einem Gesetz dazu verpflichtet worden seien, die Gesundheitskarte "zügig einzuführen und an die Versicherten auszugeben". Denn auch hier sei es "ein bisschen zu Verzögerungen" gekommen.

Generell sieht das BMG in Sachen eGK aber die Selbstverwaltung in der Pflicht. Diese ist nach dem 2004 beschlossenen Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) nämlich für die Umsetzung der Gesundheitskarte und der notwendigen zugehörigen Technik verantwortlich.

Aber: Der Gesetzgeber beziehungsweise das BMG verliert das Projekt deshalb nicht aus den Augen. Sollte es die Notwendigkeit geben, weitere Schritte zu ergreifen, würde der Gesetzgeber dies durchaus prüfen und entsprechende Konsequenzen ziehen, sagte Klaus.

Da die gematik derzeit die Ausschreibung für den Testlauf unter anderem des Online-Datenabgleichs laufen hat, geht das BMG davon aus, dass ab 2014 das Verfahren auch eingeführt werden kann.

Die gematik will zumindest bis Ende des Jahres das Ausschreibeverfahren beendet haben. Spätestens zehn Monate nach der Zuschlagserteilung sollen dann die Tests im Echtbetrieb starten. (reh)

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