E-Card

Alte Chipkarten werden zum Jahreswechsel ungültig

Ab Januar 2014 brauchen Patienten die E-Card, wenn sie in die Praxis kommen. Haben sie diese nicht, greift wie bisher das Ersatzverfahren.

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BERLIN. Die seit 1995 von den Kassen ausgegebenen Krankenversichertenkarten werden zum 31. Dezember 2013 ihre Gültigkeit verlieren.

Das hat der GKV-Spitzenverband gemeldet. Ab 1. Januar 2014 seien damit nur noch die neuen elektronischen Gesundheitskarten gültige Nachweise, die zur Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen berechtigen.

Darauf habe sich der GKV-Spitzenverband mit der KBV verständigt. Selbstverständlich werde aber, wie der Spitzenverband betont, kein Versicherter, der ohne die neue Karte zum Arzt geht, wieder nach Hause geschickt.

In diesem Fall gelte das gleiche Ersatzverfahren, das bereits heute zum Beispiel bei verloren gegangener Versichertenkarte zum Einsatz kommt. Danach kann der Versicherte innerhalb von zehn Tagen nach der Behandlung einen gültigen Versicherungsnachweis nachreichen.

Ansonsten ist der Arzt berechtigt, dem Versicherten die Kosten der Behandlung privat in Rechnung zu stellen.

Erstattet werden die Kosten einer bereits bezahlten Privatrechnung allerdings nur dann, wenn spätestens bis zum Ende des Quartals ein entsprechender Versicherungsnachweis vorliegt. (eb)

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