Kommentar zur IGeL-Prävention
Vorsicht vor zu viel Euphorie!
Das im Juli in Kraft getretene Präventionsgesetz muss sich nach dem Jahreswechsel erst einmal in der Realität bewähren. "Gesundheitsförderung und Prävention sollen dort erfolgen, wo Menschen zusammenkommen - in Kitas, Schulen, am Arbeitsplatz, im Stadtteil oder im Pflegeheim. Dort kann man auch diejenigen erreichen, die bislang kaum gesundheitsfördernde Angebote in Anspruch genommen haben", kommentiert die Bundesregierung.
Findige Unternehmensberater wittern nun die Chance für niedergelassene Haus- und Fachärzte, das IGeL-Geschehen in der Praxis zu beflügeln. Für Kassenprävention sensibilisierte Patienten könnten sie auch - nachhaltig - für die IGeL-Vorsorge erwärmen. Steter Tropfen höhlt also den Stein!
Die Reflexion über die Relevanz der These für die eigene Praxis ist legitim. Ärzte sind dabei aber gut beraten, sich bei allen SelbstzahlerAktivitäten an den IGeL-Dekalog des 109. Deutschen Ärztetages zu halten. Dieser steckt die Leitplanken für das seriöse Anbieten und Erbringen der Wunschleistungen ab.
Wer sich an diese standesgemäßen Anforderungen hält, wird auch jährlich wieder aufkeimende öffentliche Debatten um angebliche Missstände in deutschen IGeL-Praxen ohne Läsionen überstehen.
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