Kommentar
Alternativlose Transparenz
Die Berufsordnung, der 2006 auf dem 109. Deutschen Ärztetag in Magdeburg verabschiedete IGeL-Dekalog und nicht zuletzt auch das Patientenrechtegesetz stecken für Vertragsärzte die Leitplanken ab, innerhalb derer sie seriös Selbstzahlerleistungen anbieten dürfen.
Nun erzürnen immer wieder vor allem Fachärzte wie die Ophthalmologen mit der Glaukom-Früherkennung und die Gynäkologen mit dem vaginalen Ultraschall zur Krebsvorsorge die Gemüter von Patienten - und rufen Verbraucherschützer auf den Plan. Nach deren Auffassung gestaltet sich der IGeL-Alltag in großen Teilen als pure Abzocke ohne medizinischen Mehrwert. So lässt sich eine Vertrauenskrise im Arzt-Patienten-Verhältnis inszenieren. Schnell nimmt der Patient aus dieser Perspektive die Rolle des unmündigen Bürgers ein, der nicht adäquat aufgeklärt und zur Inanspruchnahme zweifelhafter Selbstzahlerleistungen nahezu genötigt wird.
Die schärfste Waffe, die Ärzte haben, um sich gegen Vorwürfe zu wehren, ist die Transparenz und das Einhalten der Spielregeln. Dann geraten sie auch bei Patienten nicht in den Verdacht, den Vertrauensvorschuss, den sie als Mediziner in der Regel genießen, zu missbrauchen. Gegen Transparenz haben auch Verbraucherschützer schlechte Karten.