Datenaustausch

E-Health-Gesetz kommt offenbar voran

Der Datenaustausch im Gesundheitswesen lässt zu Wünschen übrig. Hier soll das geplante E-Health-Gesetz Abhilfe schaffen.

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DÜSSELDORF. Auch wenn die Kernpunkte noch nicht öffentlich sind, der Termin steht fest: Im Dezember wird das Bundeskabinett über den Entwurf eines E-Health-Gesetzes beraten, weiß der Anwalt Professor Christian Dierks von der Kanzlei Dierks+Bohle, die auf Gesundheitsrecht spezialisiert ist.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte im Juni noch für dieses Jahr ein E-Health-Gesetz angekündigt, das Ärzten die Arbeit erleichtern soll.

"Das Gesetz wird bestimmt einen anderen Namen bekommen", sagte Dierks bei einer Veranstaltung zur Einweihung der neuen Düsseldorfer Dependance der Kanzlei. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass in Deutschland ein Gesetz mit diesem Anglizismus verabschiedet wird."

Die Koalition will mit dem Gesetz unter anderem den Datenfluss im Gesundheitswesen verbessern. Heute sind nicht nur EDV-Systeme bei niedergelassenen Ärzten untereinander nicht kompatibel, selbst innerhalb einer Klinikgruppe können mitunter die Daten verschiedener Abteilungen nicht elektronisch ausgetauscht werden.

Unklar ist, wer die Kosten für das Herstellen der so genannten "Interoperationalität" trägt. "Ein Vorschlag ist, dass die Körperschaften Geld dafür einsetzen sollen", sagte Dierks.

Auch schnelle medizinische Anwendungen über die E-Card sind Ziel des neuen Gesetzes. Dazu gehört das Bereitstellen von Notfalldaten. Für die Speicherung dieser Daten auf der E-Karte werden unter anderem die Hausärzte verantwortlich sein.

Unklar ist, was passiert, wenn der Patient einen bestimmten Datensatz nicht auf der Karte haben will - den der Hausarzt aber für unverzichtbar hält.

Wie viel Fernbehandlung ist erlaubt?

"Kann der Hausarzt dann sagen: Entweder ich speichere alle Daten oder gar keine?", fragte Dierks. Das ist bislang nicht klar.

Das gilt für vieles. So ist unklar, wie viel Fernbehandlung erlaubt ist. "Nur die ausschließliche Fernbehandlung ist verboten", erklärte Dierks. Für Ärzte bedeutet das heute schon, dass sie einen Mix herstellen können - mal behandeln sie den Patienten von Angesicht zu Angesicht, mal am Computerbildschirm per gesichertem Audio-Video-Kontakt.

"Die Frage ist: Darf dann auch ein anderer Arzt mit dem Patienten kommunizieren?", fragte Dierks. Für medizinische Dienstleister ist die Antwort entscheidend dafür, ob sie bestimmte Angebote entwickeln können oder nicht.

Bislang lässt sich die Regierung nicht in die Karten schauen. "Das Vorhaben ist so geheim, es kommt einem vor, als gäbe es nicht einmal schriftliche Unterlagen", sagte Dierks, der mit seinem Team das Geschehen im politischen Berlin genau beobachtet. "Die Eckpunkte werden an Einige nur mündlich weitergegeben", sagte er.

Reformbedarf sieht Dierks bei der stratifizierten Medizin: Dazu gehört der Bereich jener Medikamente, die Ärzte zwar verordnen können, die aber eine Diagnostik erfordern, die von den Kassen bislang nicht erstattet wird.

"Hier gibt es Handlungsbedarf", sagte Dierks. Eine mögliche Lösung wäre die vorübergehende Abrechenbarkeit dieser Leistungen. (akr)

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