Ehrenamt muss für Klinikärzte möglich sein
MÜNCHEN (sto). Ein ehrenamtliches Engagement von Klinikärzten in ärztlichen Körperschaften oder Berufsvertretungen darf nicht zu einer Benachteiligung im Beruf führen. Das haben die Vertreter auf dem Bayerischen Ärztetag einstimmig bekräftigt.
Der Landesärztekammer seien zwei Fälle bekannt, in denen Klinikärzte wegen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit diskriminiert wurden, berichtete Kammerpräsident Dr. Hellmut Koch. In einem Fall sei einem Bewerber wegen seines berufspolitischen Engagements die Stelle eines Chefarztes verweigert worden, in einem anderen Fall sei aus dem gleichen Grund ein befristeter Anstellungsvertrag nicht verlängert worden.