Chipkarte gilt nicht im Krankenhaus

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KASSEL (mwo).Krankenhäuser bleiben nach einem Urteil des Bundessozialgerichts bei einem Missbrauch mit einer Krankenversichertenkarte auf ihren Kosten sitzen. Die Kliniken hätten anders als Vertragsärzte keine Honoraransprüche gegen die Krankenkassen, so die Kasseler Richter am Donnerstag.

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