Apotheker und Kassen streiten über Rabatt

FRANKFURT/MAIN (run). Der Streit um den Kassenabschlag für Apotheker geht weiter. Nachdem der Spitzenverband der Krankenkassen Widerspruch gegen den Schiedsentscheid eingelegt hat, stellt der Deutsche Apothekerverband (DAV) beim Sozialgericht Berlin einen Antrag auf sofortige Vollziehung.

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"Wir bedauern sehr, dass die Krankenkassen gegen den Schiedsspruch klagen, denn er berücksichtigte unstrittig anerkannte Sachverhalte, vor allem bei den Sach- und Tarifkostensteigerungen in den Apotheken. Außerdem fehlt nun eine saubere Basis für die anstehenden Abschlagsverhandlungen für 2010, beklagte DAV-Geschäftsführer Karl-Heinz Resch im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung".

"Es kann nicht sein, dass wir vielleicht erst in vier Jahren einen Bescheid von den Sozialgerichten bekommen, und dann alles rückwirkend abwickeln müssen." Den Apothekern würden dadurch berechtigte Ansprüche vorenthalten - es geht um eine Rückzahlungssumme aus 2009 von 310 bis 320 Millionen Euro. Da in dieser Summe allerdings die Mehrwertsteuer enthalten sei, erhielten die Apotheker tatsächlich nur etwa 250 Millionen Euro.

Dieser Summe stünden Sach- und Personalkostensteigerungen in Höhe von 500 Millionen Euro gegenüber, da diese seit der Fixhonorierung 2004 nicht mehr berücksichtigt worden seien, rechnete Resch vor. Er sehe daher keinen Grund, die Summe nachzuverhandeln. Sollte der Dissens zwischen Kassen und DAV anhalten, fürchtet er, könnte das außerdem die Regierung geneigt machen, anstelle des Selbstverwaltungsprinzips doch andere Lösungsmechanismen zu installieren. "Und das würde ich wirklich nicht für gut halten", betonte Resch.

Bis zu einer weiteren gerichtlichen Entscheidung bleibt für die Apotheken erst einmal alles beim Alten. Sie zahlen pro verordnetem Arzneimittel einen Abschlag von 2,30 Euro an die Kassen. Die Anweisung des DAV an die Rechenzentren, ab Januar bei der Abrechnung den vereinbarten Betrag von 1,75 Euro zu berücksichtigen, musste zurückgezogen werden.

Die Kassen wollen ihre Entscheidung, gerichtlich gegen den Schiedsspruch zum Kassenabschlag vorzugehen, derzeit nicht kommentieren.

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