Kommentar
Keine Stärkung der Patientenrechte
Das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs zur Beweislastumkehr in einem Haftungsfall passt gut in die Diskussion über das Patientenrechtegesetz. In dem Fall hatte eine Ärztin trotz festgestellten Myokardinfarkts bei einem eingelieferten Patienten keine Lyse eingeleitet - der Patient starb.
Die Bundesrichter werteten dies als Verstoß gegen den Behandlungsstandard und sahen darin einen groben Behandlungsfehler. Das könnte für die Ärztin im Prozess zu einer Umkehr der Beweislast führen. Sie müsste dann nachweisen, dass der Behandlungsfehler nicht ursächlich für den Tod des Patienten war.
Das BGH-Urteil ist ein weiterer Mosaikstein in einem Gesamtbild aus Hunderten von Entscheidungen aus den vergangenen Jahrzehnten zur Beweislastumkehr im Arzthaftungsprozess wegen grober Behandlungsfehler.
Nichts anderes als die Kodifizierung dieses Richterrechts sieht jetzt das Patientenrechtegesetz vor. Nicht von ungefähr kommen daher derzeit die kritischen Stimmen von den Verbraucherverbänden, die sich eine echte Stärkung der Rechtsposition der Patienten erhofft hatten.
Insofern müssen sich die Ärzte durch die Diskussion über die Beweislastumkehr durch das Patientenrechtegesetz nicht ins Bockshorn jagen lassen. Bei der Arzthaftung wird sich voraussichtlich am Ende wenig ändern. Andere Passagen des Gesetzes könnten Ärzte härter treffen.
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