Streit um Horst Schmidt geht weiter

WIESBADEN (ine). Der Rechtsstreit um das Bürgerbegehren zum Verkauf der Horst-Schmidt-Kliniken (HSK) in Wiesbaden geht weiter.

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Die Stadt hat eine Beschwerde gegen das Urteil des Wiesbadener Verwaltungsgerichts beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt.

Die Richter hatten der Stadt Wiesbaden untersagt, den geplanten Kaufvertrag mit der privaten Rhön Klinikum AG vor Ablauf des Bürgerbegehrens am 5. April zu unterzeichnen.

Das Bündnis hätte damit Zeit, die laut Gemeindeordnung notwendigen 6200 Unterschriften zu sammeln. Nach Angaben der Stadt wäre das Risiko der Verlustübernahme bei Nichtzustandekommen des Vertrags mit Rhön bedenklich.

Das Angebot zur Annahme des ausgehandelten Vertrags zum Einstieg der Rhön Klinikum AG gilt bis 31. März 2012.

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