Eine bittere Erfahrung: Die Klinik ist insolvent

Seit Januar haben die Mitarbeiter des Klinikums Uslar kein Gehalt mehr bekommen. Mittlerweile ist es offiziell: Das Krankenhaus ist pleite. Zum 1. April wurde das 35-Betten-Haus geschlossen. Nun geht es um die Abwicklung des Insolvenzverfahrens.

Christian BenekerVon Christian Beneker Veröffentlicht:
Die Stimmung unter den Mitarbeitern ist schlecht: Die Zukunft des Klinikums Uslar ist ungewiss.

Die Stimmung unter den Mitarbeitern ist schlecht: Die Zukunft des Klinikums Uslar ist ungewiss.

© Klinikum Uslar

USLAR. Was tun, wenn der Arbeitgeber Krankenhaus bankrott macht? Die Ärzte und Mitarbeiter des kleinen Klinikums Uslar in Südniedersachsen machen jetzt diese bittere Erfahrung: Ihr Krankenhaus ist pleite, die medizinische Versorgung ist zum 1. April eingestellt worden.

Die 75 Mitarbeiter, darunter fünf Ärzte, haben seit Jahresbeginn kein Gehalt mehr bekommen. Lange zögerte die Geschäftsführung des Gesundheitszentrums Solling-Oberweser (GSO), einer Tochter des hessischen Klinik- und Reha-Zentrums Lippoldsberg, zu dem das Haus in Uslar gehört.

Dann hat sie am 16. März die Insolvenz eröffnet - für das GSO und für das Klinikum Uslar. Seit dem 1. April ist das 35-Betten-Krankenhaus geschlossen. Nur die Notfallambulanz arbeitet noch. Auch das Reha-Zentrum Lippoldsberg hat übrigens Insolvenz angemeldet.

Jetzt geht es ums Geld. "Nach der Insolvenzeröffnung erhalten die Mitarbeiter rückwirkend für drei Monate das so genannte "Insolvenzgeld", und zwar in Höhe ihres vollen Gehaltes", sagt Sven de Noni, Justiziar des Marburger Bundes (MB) Niedersachsen, zur "Ärzte Zeitung". "Das Geld stammt von Banken und vom Arbeitsamt."

Auch in Uslar wird es so kommen. Der Insolvenzverwalter "HWW" hat angekündigt, dass alle Mitarbeiter ihr bis Ende März ausstehendes Gehalt bekommen werden. "Löhne und Gehälter der Beschäftigten sind über das Insolvenzgeld bis Ende März gesichert", hieß es.

Kein Insolvenzverfahren heißt kein Arbeitslosengeld

Falls einmal ein Krankenhaus pleite geht, aber ein Verfahren nicht rechtzeitig eröffnet wird, so empfiehlt de Noni, beim Arbeitsgericht einen Titel auf das ausstehende Gehalt, also ein Urteil des Gerichtes, zu erwirken. Denn ohne Insolvenzverfahren erhalten die Angestellten später auch kein Arbeitslosengeld.

Genau das war bis dato die Gefahr, der die Kollegen in Uslar ausgesetzt waren. "Für einen Titel muss der betroffene Arzt eine Zahlungsklage beim Arbeitsgericht erheben", so de Noni.

Erhält er den Titel, kann er ihn einem Gerichtsvollzieher übergeben. Dieser wird nun beim Arbeitgeber das fehlende Gehalt einfordern "und zur Not pfänden", sagt de Noni.

Hier gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Ist die Kasse des Arbeitgebers erst leer, erhalten nachfolgende Kläger kein Geld mehr, auch wenn sie einen Titel in der Tasche haben. Der Weg der Klage ist nur so lange möglich, wie das Insolvenzverfahren nicht eröffnet ist.

Auf der sicheren Seite sind Ärzte im Zweifel dann immer noch nicht. Denn haben sie ihr Gehalt erstritten, kann der Verwalter eines später eröffneten Insolvenzverfahrens das ausgezahlte Geld von ihnen zurückfordern.

Dazu muss der Insolvenzverwalter in der Regel die dreimonatige Anfechtungspflicht einhalten und seinerseits einen Titel gegen den Arzt vorweisen. "Hintergrund dieser Regelung ist die Absicht des Gesetzgebers, alle von der Insolvenz Betroffenen gleichzustellen", erklärt de Noni.

Bisher habe sich vom Klinikum Uslar nur eine Kollegin beim MB gemeldet, berichtet de Noni. "Wie es nun weitergeht, wissen wir noch nicht", so Marion Lütkenhaus vom Betriebsrat zur "Ärzte Zeitung."

Das Land Niedersachsen will kein Ersatzbürge sein

Aber Hannover blockte ab: "Das Land ist kein Ersatzbürge für fehlende Wirtschaftlichkeit", so Thomas Spieker, Sprecher der Niedersächsischen Gesundheitsministerin Aygül Özkan (CDU). Schließungsgeld erhalten nur Häuser, die aus dem Krankenhausplan des Landes gestrichen wurden und deshalb "unbilliger Härte" unterlägen.

Lesen Sie dazu auch: Krankenhaus in Uslar ist insolvent

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