Horst Schmidt darf privatisiert werden

Hessen steht eine weitere Klinikprivatisierung bevor: Anteile der Horst Schmidt Kliniken in Wiesbaden dürfen verkauft werden, entschied jetzt der Verwaltungsgerichtshof. Ein Bürgerbegehren gegen die Pläne ist damit gescheitert.

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HSK in Wiesbaden vor der Teilprivatiserung.

HSK in Wiesbaden vor der Teilprivatiserung.

© HSK

KASSEL (mwo). Die Stadt Wiesbaden darf die Teilprivatisierung ihrer städtischen Dr. Horst Schmidt Kliniken (HSK) in Angriff nehmen.

Ein dagegen geplantes Bürgerbegehren wurde zu spät eingereicht, wie am Mittwoch der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel entschieden hat. Er hob damit eine gegenteilige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden auf.

Die HSK sind ein Krankenhaus der Zentralversorgung mit 1027 Betten. Um den Städtischen Haushalt zu entlasten, hatte die Stadtverordnetenversammlung vergangenen Juni eine Teilprivatisierung ins Auge gefasst und die Suche nach möglichen Investoren eingeleitet.

Einen Antrag der Fraktion "Linke&Piraten", "auf die (Teil-) Privatisierung der HSK zu verzichten", lehnten die Stadtverordneten am 17. November 2011 ausdrücklich ab.

Frist abgelaufen

Am 9. Februar 2012 entschied das Stadtparlament, 49 Prozent der HSK-Anteile an die Rhön Klinikum AG zu verkaufen.

Erst dies nahmen die Initiatoren zum Anlass für ihr Bürgerbegehren. Gestoppt werden sollte damit aber nicht nur der Verkauf an Rhön Klinikum, das derzeit wegen der Kürzungspläne in Gießen und Marburg in den Schlagzeilen ist, sondern die Teilprivatisierung überhaupt.

Und dafür kam die Sache zu spät, wie nun der VGH entschied. Generell hätten sich die Stadtverordneten schon im November für eine Teilprivatisierung entschieden und dies im Februar nur konkretisiert.

Die Frist von acht Wochen, innerhalb derer ein Bürgerbegehren in Hessen eingereicht werden muss, habe daher bereits im November begonnen und sei inzwischen längst verstrichen.

Az.: 8 B 440/12

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