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Berliner Keime

Polizei beschlagnahmt Krankenakten

Die Serratia-Fälle an der Charité haben nun endgültig die Staatsanwaltschaft erreicht: Am Donnerstag hat die Polizei im Herzzentrum Berlin Krankenakten sichergestellt. Es geht um fahrlässige Tötung.

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Herzzentrum in Berlin: Dort wurden am Donnerstag Krankenakten beschlagnahmt.

Herzzentrum in Berlin: Dort wurden am Donnerstag Krankenakten beschlagnahmt.

© Marc Tirl / dpa

BERLIN (dpa). Zehn Tage nach dem Tod eines Babys, das sich vermutlich mit Darmkeimen in der Berliner Charité ansteckte, haben die Behörden Krankenakten sichergestellt.

Am Donnerstag beschlagnahmte die Kriminalpolizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft Krankenakten aus dem Deutschen Herzzentrum Berlin. "Das war uns auch so angekündigt worden. Die Unterlagen werden für die Ermittlungen benötigt", bestätigte eine Sprecherin des Herzzentrums.

Auch die Charité hat nach eigenen Angaben bereits Akten an die Polizei weitergeleitet. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen fahrlässiger Tötung im Fall des Neugeborenen, das im Herzzentrum am 5. Oktober gestorben war.

Geprüft wird auch noch, ob das Baby für eine Obduktion exhumiert werden soll. Ein externer Gerichtsmediziner müsse nun beurteilen, ob dies noch sinnvoll sei, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft: "Das dauert."

Keime bei 16 Kindern nachgewiesen

Erst am Mittwoch hatten die Ermittler erfahren, dass das Kind, das sie eigentlich obduzieren sollten, bereits bestattet wurde.

Der Zustand der noch sechs erkrankten Kinder auf zwei Charité-Stationen für Früh- und kranke Neugeborene war am Donnerstag weiter stabil. "Wir haben keine Veränderungen zum Vortag, keine neuen Infizierten", berichtete eine Sprecherin.

Bei insgesamt 16 - symptomfreien - Kindern waren die Keime nachgewiesen worden. Acht von ihnen werden derzeit noch intensiv beobachtet.

Das Aufklärungsteam aus Experten von Robert Koch-Institut, Landesgesundheitsamt und Charité, das Licht auf die Infektionskette mit den Serratia-Keimen werfen soll, kündigte noch für den Nachmittag eine Stellungnahme an.

Zum Gesundheitszustand des Gynäkologen, der durch eine Prügelattacke in seinem Büro schwer verletzt wurde, machte die Charité unter Verweis auf den Patientenschutz keine Angaben.

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