Hochschulambulanzen

Die Situation bleibt kritisch

Im Gesundheitswesen wissen alle, dass Hochschulamabulanzen in der Ausbildung und in der Versorgung eine große Rolle spielen. Bei der Finanzierung aber zeigt jeder mit dem Finger auf den Anderen.

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BERLIN. Kann die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) nach Paragraf 116b SGB V Modell stehen für die künftige Finanzierung der Hochschulambulanzen?

In dieser Frage vertreten die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der Verband der Uniklinika Deutschlands (VUD) und der AOK Bundesverband komplett konträre Auffassungen.

KBV-Vorstand Regina Feldmann sprach sich dafür aus, die komplette Finanzierung der ambulanten Hochschulmedizin im Rahmen des Paragraf 116b zusammenzufassen.

"Das ist eine Chance, genau diese Ebene der spezialisierten Medizin in Zukunft klarer zu regeln", sagte sie beim Frühjahrsforum der Hochschulmedizin am Donnerstag in Berlin.

Problematisch ist aus Sicht der KBV, dass keiner den Umfang von Regel- und Grundversorgung kenne, den die Hochschulambulanzen erbringen.

Feldmann lehnte daher Bestrebungen ab, die Ambulanzen bei der Berechnung des Versorgungsgrads zu berücksichtigen. Darüber gebe es im Moment eine heftige Diskussion im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA).

116b ist keine Alternative

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag eine angemessene Vergütung der Hochschulambulanzen angekündigt. Für die Unikliniken steht fest, dass die ASV-Regelungen nicht die Lösung sein können. Sie seien nicht zur Abbildung der Leistungen in den Hochschulambulanzen geeignet, so VUD-Generalsekretär Ralf Heyder. "116b ist keine Alternative", sagte er.

Ziel des VUD ist es nach seinen Angaben, dass die ambulanten Angebote der Unikliniken künftig primär in den Hochschulambulanzen zusammengefasst werden. Dort müsse aber auch die Krankenversorgung vergütet werden, nicht nur Forschung und Lehre, für die der ambulante Zulassungsauftrag besteht. "Es geht darum, dass die faktische Versorgung, die dort gemacht wird, adäquat vergütet wird", forderte Heyder.

Dazu seien vor allem bessere Ausgangsbedingungen für die Unikliniken in den Verhandlungen mit den Krankenkassen nötig. Außerdem fordert der VUD eine Zulassungsregelung für die Hochschulambulanzen, die das gesamte Spektrum abbildet.

Die Forderung nach einer Finanzierung der Versorgungsleistungen an Hochschulambulanzen durch die Krankenversicherung wies Uwe Deh, Geschäftsführender Vorstand des AOK Bundesverbandes, unter Verweis auf den begrenzten Zulassungsumfang zurück. Versorgungsaufgaben für die Hochschulambulanzen sieht er allenfalls bei Patienten mit seltenen Erkrankungen.

Er kritisierte die mangelnde Finanzierung der für Forschung und Lehre zuständigen Hochschulambulanzen durch die Wissenschaftsministerien der Länder als "kalte Monistik". Eine Finanzierung über die ASV ist aus Dehs Sicht jedoch auch keine Lösung.

Der Geschäftsführende Vorstand des AOK-Bundesverbandes übte scharfe Kritik an der Umsetzung der gesetzlichen Regelungen. "Der 116b, wie er jetzt im GBA verhackstückt wird, taugt überhaupt nichts", so Deh. (ami)

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