Hamburger Krankenhausplan

Kliniken mit schlechter Qualität sollen rausfliegen

Der Hamburger Senat hat ein neues Krankenhausgesetz beschlossen. Es sieht vor, dass Kliniken, die in den Plan aufgenommen werden, bestimmten Qualitätsansprüchen genügen müssen.

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HAMBURG. Krankenhäuser, die in den Krankenhausplan aufgenommen werden, müssen künftig qualitative Mindestanforderungen erfüllen. Das sieht der Entwurf des novellierten Krankenhausgesetzes vor, den der Hamburger Senat beschlossen hat. Das Gesetz wird nun in der Bürgerschaft beraten und soll Anfang 2015 in Kraft treten.

Man wolle mit dem Gesetz die rechtliche Grundlage "für eine systematische Berücksichtigung von Struktur- und Ergebnisqualität schaffen", sagte die Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD). "Gemeinsam mit den Krankenhäusern" wolle sie eine Qualitätsoffensive starten.

Das Gesetz würde die Möglichkeit verankern, Kliniken verbindlich Qualitätsaspekte vorzuschreiben. Ziel sei es, dass Behandlungen in den Abteilungen mit den besten Ergebnissen konzentriert werden, hieß es.

Krankenhäuser, die negativ bei bestimmten Behandlungen auffallen, könnten künftig Vorgaben gemacht werden - etwa durch die Maßgabe, bestimmte Komplikationsraten nicht zu überschreiten.

vdek fordert präzisere Formulierungen

Der Ersatzkassenverband vdek lobt die Grundausrichtung des Gesetzentwurfs, wünscht sich aber an mehreren Stellen präzisere Formulierungen.

So ist in der Novelle etwa von Konsequenzen die Rede, wenn eine Klinikabteilung bestimmte Qualitätsanforderungen "länger als nur vorübergehend" nicht erfüllt. Diese Maßgabe ist dem vdek "zu schwammig".

Regeln will der Senat im Zuge der Novelle auch, dass Kinder bis 14 Jahre "grundsätzlich" in Kinderkliniken und -abteilungen behandelt werden. Auch hier hätte sich der Kassenverband "deutlichere Worte gewünscht", weil die Formulierung nach wie vor zulässt, dass Kinder außerhalb pädiatrischer Abteilungen behandelt werden.

Ausgespart hat der Senatsentwurf nach vdek-Angaben auch das Thema der Investitionsfinanzierung. Hier würden sich die Kassen wünschen, dass im Gesetz eine Quote als Untergrenze festgeschrieben wird. (fst)

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