Hilfsmittel

Versorger kritisieren geplantes Entlassmanagement

Im Zuge des Versorgungsstärkungsgesetzes soll das Entlassmanagement in Kliniken in rein ärztliche Hand gelegt werden. Das erzürnt die Hilfsmittelversorger. Ihre Verbände positionieren sich in einer Stellungnahme.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Verlässt ein Patient die Klinik, sollen nach dem Entwurf des Versorgungsstärkungsgesetzes künftig nur noch Ärzte den Überang in den häuslichen Bereich managen.

Verlässt ein Patient die Klinik, sollen nach dem Entwurf des Versorgungsstärkungsgesetzes künftig nur noch Ärzte den Überang in den häuslichen Bereich managen.

© michaeljung/fotolia.com

BERLIN. In der neuen gesetzlichen Regelung zum Entlassmanagement sollen neben ärztlichen Leistungserbringern auch ambulante Versorger weiterhin einbezogen werden.

Dafür plädieren die in der "Interessengemeinschaft Hilfsmittelversorgung" (IGHV) zusammengeschlossenen Verbände in einer gemeinsamen Stellungnahme.

Zur IGHV gehören unter anderem mit dem Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) und dem Deutschen Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien Spectaris die beiden großen Interessenvertretungen der deutschen Medizintechnikindustrie.

Das derzeit diskutierte GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (VstG) sieht die Stärkung des Entlassmanagements vor, um Patienten nach einem Klinikaufenthalt einen besseren Übergang in den häuslichen Bereich zu ermöglichen.

Dabei muss es aber, so fordert die IGHV in ihrer Stellungnahme, auch künftig weiterhin möglich sein, "dass unter Wahrung der Patientenwahlrechte Krankenhäuser mit nicht-ärztlichen Leistungserbringern Vereinbarungen zur Übernahme bestimmter Tätigkeiten beim Entlassmanagement treffen."

Gesetzentwurf fokussiert Ärzte

Der Gesetzentwurf sieht, wie die IGHV hervorhebt, vor, dass Krankenhäuser nur noch ärztlichen Leistungserbringern Aufgaben des Entlassmanagements übertragen können.

Der Versicherte solle gegenüber seiner Krankenkasse einen Anspruch auf Unterstützung des Entlassmanagements haben.

Insbesondere sollen die Krankenkassen für die Umsetzung des Entlassplans die notwendigen Leistungserbringer kontaktieren und für deren zeitgerechten Einsatz sorgen.

Krankenhäuser sollen unmittelbar nach der Entlassung notwendige Leistungen für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen direkt verordnen dürfen.

Die Details der Zusammenarbeit und der Vergütung zwischen den Krankenhäusern und allen Leistungserbringern sollen in einem Rahmenvertrag zwischen dem GKV-Spitzenverband, der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) bis zum 31. Dezember 2015 geregelt werden.

In der Praxis sei es beim Entlassmanagement laut IGHV wichtig, "dass auch die Leistungserbringer, die die ambulante Versorgung in der Häuslichkeit der Versicherten sicherstellen, einbezogen werden."

Entlastung durch Homecare-Anbieter

Hierzu gehören insbesondere auch die Homecare-Hilfsmittelerbringer, die mit ihren Produktlieferungen und damit untrennbar verbundenen Dienstleistungen ein termingerechtes Entlassmanagement ermöglichten und Aufgaben des Entlassmanagements für die Krankenhäuser übernähmen.

Bereits heute unterstützten viele Homecare-Unternehmen Krankenhäuser beim Entlassmanagement und sorgten dafür, dass die für die Homecare-Versorgung notwendigen Hilfsmittel am Entlasstag beim Patienten seien.

"Dieses Entlassmanagement hat sich in verschiedenen Bereichen wie bei der Versorgung von Stoma, Tracheostoma, ableitender und aufsaugender Inkontinenz, enteraler Ernährung sowie der Medizin- und Rehatechnik in vielen Krankenhäusern etabliert und bewährt", so die Hilfsmittel-Verbände.

Insbesondere in sensiblen und unaufschiebbaren lebenserhaltenden Versorgungen hat sich dieses Entlassmanagement nach Ansicht der IGHV als unverzichtbarer Bestandteil für den Übergang von der stationären in die ambulante Versorgung erwiesen.

Diese sinnvollen Strukturen müssten daher auch, so die Schlussfolgerung, weiterhin möglich sein.

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