Sozialabgaben

Kliniken dürfen Honorarkräfte nicht einbinden

Veröffentlicht:

KÖLN. Wenn Klinikärzte fest in die Arbeitsorganisation einer Station eingegliedert sind und kein unternehmerisches Risiko tragen, sind sie abhängig beschäftigt und keine freiberuflichen Honorarkräfte.

Das hat das Sozialgericht Dortmund (SG) in einem nicht rechtskräftigen Urteil entschieden (Az.: S 34 R 2153/13).

Eine Klinik hatte dagegen geklagt, dass sie für Ärzte, die in einer neurologischen und psychiatrischen Abteilung beschäftigt waren, Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen sollte.

Das SG hielt die Forderungen der Rentenversicherung für berechtigt. Für Patienten sei nicht erkennbar gewesen, dass Honorarärzte behandelten, die kein Stammpersonal waren. (iss)

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

NHANES-Analyse

Bei Hörminderung: Hörgeräteträger leben länger

Lesetipps
Neue Hoffnung für Patienten mit Glioblastom: In zwei Pilotstudien mit zwei unterschiedlichen CAR-T-Zelltherapien blieb die Erkrankung bei einigen Patienten über mehrere Monate hinweg stabil. (Symbolbild)

© Richman Photo / stock.adobe.com

Stabile Erkrankung über sechs Monate

Erste Erfolge mit CAR-T-Zelltherapien gegen Glioblastom

Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert