Kommentar

Vergängliche Macht des Volkes

Thorsten SchaffVon Thorsten Schaff Veröffentlicht:

In Oberbayern ist am Sonntag eine hitzige Debatte um die Zukunft einer Klinik zu Ende gegangen: Das Krankenhaus in Burghausen muss vom Landkreis Altötting weiterbetrieben werden, beschlossen die Einwohner im Bürgerentscheid.

Ihre Wahl fällten sie mit dem Wissen, dass das Haus seit Jahren rote Zahlen schreibt und nur deswegen weiterlaufen kann, weil die zweite Klinik in Altötting das Minus ausgleicht. Auf die finanzielle Schieflage hatten Gutachter hingewiesen, die empfahlen, den Standort in Burghausen aufzugeben, was schließlich zwei konträre Bürgerentscheide hervorbrachte.

Für die Bürger war es wohl eher eine Entscheidung aus dem Gefühl heraus. Spricht man mit ihnen, hört man ihre Angst heraus - davor, dass sie im Notfall ohne Klinik nicht schnell genug medizinisch versorgt werden. Diese Angst hätte man ihnen nehmen müssen, doch das ist den Kreisräten nicht geglückt - stattdessen entwickelte sich ein polemischer Klinik-Streit.

Was bleibt, ist eine Entscheidung des Volkes, die vergänglich ist: In der bayerischen Landkreisordnung steht, dass der Beschluss aus einem Bürgerentscheid nur für ein Jahr bindend ist. Es ist klar, dass das Thema erneut aufkommen wird - denn aus der Welt geschafft ist das Kernproblem durch den Entscheid nicht.

Lesen Sie dazu auch: Bürger entscheiden: Burghauser Klinik bleibt!

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