Schlaganfall

Patienten unter 60 sind keine geriatrischen Fälle

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KASSEL. Für unter 60-jährige Patienten mit Schlaganfall können Krankenhäuser keine geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung abrechnen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden.

Im Streitfall hatte die Krankenkasse gemeint, in der inneren Abteilung könne die abgerechnete Behandlung gar nicht stattgefunden haben.

Nach anderthalb Jahren stellte die Klinik eine neue Rechnung mit geänderter Abteilung. Das Landessozialgericht Hamburg meinte noch, auf das Alter der Patientin komme es dabei nicht an. Dem widersprach nun das BSG (Az.: B 1 KR 21/14 R).

Für Patienten unter 60 Jahren komme nur die von der Kasse bereits vergütete neurologische Komplexbehandlung in Betracht, nicht die geriatrische Komplexbehandlung. (mwo)

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